DE    EN    FR

WORLD CAT FEDERATION

DE   EN   FR

RECHTE UND PFLICHTEN DES WCF-RICHTERS

1.

Ein WCF-Richter kann nicht verpflichtet werden, (weder vom ausrichtenden Verein noch von anderen Personen)
ein Zertifikat (Titel) zu geben.

2.

Ein WCF-Richter ist nicht verpflichtet, auf einer Ausstellung einen Richterschüler anzunehmen, sollte aber eine Ablehnung fundiert begründen können.
Die Zuordnung von mehr als einem Richterschüler ist nicht möglich, hierzu zählen auch Richterschüler, die ein Examen ablegen.

3.

Ein WCF-Richter darf bei der Best in Show nur Katzen beurteilen, für die er ein Examen abgelegt hat.

4.

Ein WCF-Richter ist nicht berechtigt, auf einer anderen Ausstellung als der eines WCF-Mitgliedes CACM und CAPM zu vergeben.

5.

Ein Richter darf anlässlich der WCF-Ausstellungen, bei denen er richtet, die in seinem Besitz befindlichen Katzen und Katzen, die in seinem Haushalt leben, nur ausser Konkurrenz ausstellen.

6.

Im Fall eines Wechsels der Vereinsmitgliedschaft sind WCF-Richter verpflichtet, innerhalb einer Frist von 4 Wochen den Obmann der Richterkommission darüber zu informieren.