WORLD CAT FEDERATION

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RICHTERSCHÜLER TÄTIGKEIT

1. Zuchtpraxis

Der Bewerber für das Richteramt muss zum Zeitpunkt des Beginns seiner Tätigkeit als Richterschüler

  1. über eine Zuchtpraxis von mindestens 4 Jahren mit einem eingetragenen WCF Zwingernamen verfügen.
  2. mindestens 3 Katzen mit einem Titel nicht niedriger als Gr. Europa Ch./Pr. in seiner Zucht haben.

2. Sprachkenntnisse

Offizielle Richtersprachen für das Abfassen von Richterberichten, für Trainingsseminare und internationale Tagungen sind Deutsch, Englisch und Französisch.

3. Zugehörigkeit zu einem WCF-Verein

Der Bewerber für das Richteramt muss zu Beginn seiner Richterschüler-Tätigkeit einem
WCF-Verein mindestens 2 Jahre ohne Unterbrechung angehören.

4. Antrag auf Zulassung zur Richterschüler-Tätigkeit

Der Bewerber für das Richteramt hat zur Zulassung für die Ausbildung einen formlosen Antrag bei dem Verein zu stellen, dem er als Mitglied angehört.
Beizulegen sind die Nachweise über seine Steward-Tätigkeit, seine Zuchtpraxis und seine WCF Vereinszuge-hörigkeit.

Anzugeben ist ebenfalls die Haarkategorie, für die die Richterqualifikation erworben werden soll.
Die Ausbildung erfolgt nur en bloc pro komplette Haarkategorie, wobei der Bewerber wählen kann zwischen:

  1. Langhaar (LH)
  2. Semi-Langhaar (SLH)
  3. Kurzhaar (KH)
  4. Siam/Orientalische Rassen (SIA/ORI)

Die gleichzeitige Ausbildung in zwei Haarkategorien ist möglich, jedoch nur in den Kombinationen Langhaar mit Semi-Langhaar und Kurzhaar mit Siam/ORI.

Der Entscheid über den Antrag ist dem Bewerber von seinem Verein spätestens 4 Wochen nach Eingang zuzustellen.

Wird der Antrag abgelehnt, so ist dies stichhaltig zu begründen. Dem Bewerber ist in diesem Fall Gelegenheit für einen erneuten Antrag auf Zulassung zum Ausbildungsgang zu geben.

5. Vorprüfung über Standard und Genetik

Mit Erhalt eines positiven Antragsentscheides ist der Bewerber für das Richteramt automatisch zur Vorprüfung
für die Richterlaufbahn zugelassen.

Die Vorprüfung ist theoretisch und umfasst 30 schriftlich zu beantwortende Fragen des Vorprüfungs-Katalogs,
von denen 15 allgemeiner Natur sind und 15 sich auf die gewählte Haarkategorie beziehen.

Die Fragenauswahl für Bewerber für zwei Haarkategorien umfasst ebenfalls 15 Fragen allgemeiner Natur
sowie je 15 Fragen zu jeder der gewählten Haarkategorien.

Die Vorprüfung wird vom zuständigen Organ des Vereins abgenommen, dem der Bewerber angehört.

Die Vorprüfung dauert maximal 75 (eine Haarkategorie) bzw. 105 (zwei Haarkategorien) Minuten.
Dem Prüfling ist ein separater Platz zur Verfügung zu stellen, den er für die Dauer der Vorprüfung nicht verlassen darf.

Die Vorprüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling wenigstens 75 % der Fragen richtig beantwortet hat.
Das Ergebnis der Vorprüfung ist schriftlich niederzulegen, dem Prüfling am selben Tag mitzuteilen sowie dem Obmann der Richterkommission binnen 4 Wochen bekannt zu geben.

Die erfolgreich bestandene Vorprüfung berechtigt den Bewerber für das Richteramt, mit seiner Tätigkeit als Richterschüler zu beginnen.
Bei nicht bestandener Vorprüfung ist eine einmalige Wiederholung für die betreffende Haarkategorie möglich.

Der von der WCF-Richterkommission erstellte und herausgegebene “Fragenkatalog für die Vorprüfung” wird dem Bewerber auf schriftlichen Antrag von seinem Verein zugestellt, damit ihm ausreichend Zeit zur Vorbereitung bleibt.