REGISTRIERUNG EINES ZWINGERNAMENS
1. Züchter
Ein Züchter ist derjenige, der für in seinem Haushalt (in einer Züchtergemeinschaft) geborene Jungtiere Stammbäume bei seinem Verein beantragt.
2. Jungtiere – Wurf
Jedes im Haushalt (in der Züchtergemeinschaft) geborene Jungtier muss einen Zwingernamen und einen von seinem Verein autorisierten Stammbaum haben.
3. Zwingername
Ein Zwingername ist ein Kunstname, welcher bei der WCF beantragt und registriert, sowie dadurch geschützt wird.
Jeder Zwingername muss bei der Geschäftsstelle in Essen beantragt werden.
Es müssen 3 Vorschläge (in der Reihenfolge ihrer Priorität) über den eigenen (Haupt-)Verein eingereicht werden.
Es muss dazu der volle Name (ausgeschrieben und nicht abgekürzt), die vollständige Adresse, mindestens eine Telefonnummer,
Email (wenn vorhanden) des Züchters angegeben werden.
Die eingereichten Vorschläge werden geprüft, ob bereits ähnlich klingende Zwingernamen registriert sind.
Es dürfen keine Namen von irgendwelchen Personen (wegen des Namensrechts) – es sei denn, der eigene Name, öffentlichen Einrichtungen, durch Copyright geschützten Schriftstücken (Roman, Novelle, Werke der Literatur, etc.) und keine Rassebezeichnungen beantragt werden.
Die Geschäftsstelle bestätigt dann den registrierten Zwingernamen.
Züchtern mit einem nachweislich registrierten Zwingernamen in einer anderen Organisation, die der WCF beitreten möchten, ist es erlaubt, ihren Namen zu behalten. Sollte der Zwingername woanders schon vergeben sein, muss die Länderkennzahl hinter dem Namen angefügt werden.
Die Geschäftsstelle überprüft die Einmaligkeit des Zwingernamens nur innerhalb der WCF. Alle WCF-Zwingernamen ab dem Jahr 2001 sind auf der Website veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt nicht veröffentlichte Namen sind automatisch für Züchter eines WCF-Vereins verfügbar.
Die Geschäftsstelle beantwortet alle eingehenden Anträge innerhalb von 10 Werktagen und bestätigt die Registrierung des Zwingernamens.
4. Schutz des Zwingernamens
Ein registrierter Zwingername bleibt 20 Jahre geschützt und kann während dieser Zeit nicht nochmals vergeben werden.
Der Zwingernamenschutz kann gegen Gebühr verlängert werden.
5. Übertragung eines Zwingernamens
Ein Zwingername kann von einem Züchter auf einen anderen Züchter nur mit einem von beiden Züchtern unterschriebenen Vertrag übertragen werden, welcher bei der Geschäftsstelle eingereicht werden muss.
Im Falle des Todes eines Züchters muss der Erbe beglaubigt nachweisen, dass er der Erbe ist, um einen Zwingernamen übernehmen
oder übertragen zu können.
6. Züchtergemeinschaft
Ein Zwingername kann auch von 2 oder mehreren Züchtern gemeinsam beantragt werden, wenn diese eine Züchtergemeinschaft bilden.
Es muss jedoch ein Hauptzüchter angegeben werden, welcher bei Auflösung der Züchtergemeinschaft den Zwingernamen behält.
Die ausgeschiedenen Züchter müssen einen neuen Zwingernamen beantragen.
7. Name der Katze
Der Name einer Katze besteht im allgemeinen aus Vorname und Zwingername.
Der gesamte Name der Katze – Vorname und Zwingername – darf nicht länger als 25 Zeichen sein.
8. Stellung des Zwingernamens
Der Zwingername kann vor oder nach dem Vornamen der Katze stehen.
Sie müssen das bei der Beantragung des Zwingernamens angeben.
Beispiele:
Maccurl’s Mimi – Zwingername vor dem Vornamen der Katze
Mimi Maccurl – Zwingername nach dem Vornamen der Katze
Mimi of Maccurl – Zwingername nach dem Vornamen der Katze
Beachten Sie bitte, dass sie Präfix und Suffix des Zwingernamens angeben müssen und keine Abkürzungen verwenden.
Also nicht: v. Maccurl – sondern von Maccurl
Nicht v.d. Waldhöhe – sondern von der Waldhöhe
Präfix und Suffix werden bei der Länge des Namens der Katze mitgezählt.